Freitag, 20. September 2019

Odyssee des Schmerzes

Zu Besuch bei der Krankenkasse
Ich hätte da mal die eine oder andere Frage...

Ich hatte, wie ihr ja wisst, in den letzen Tagen bereits mehrfach beiläufig erwähnt, dass in meinem Kopf die eine oder andere Frage herum spukt. Und damit mich das nicht mehr ganz so fuchsig macht, boten mir eine Freundin und ihre Mutter an, mich zur Krankenkasse zu begleiten, da wir alle bei derselben Krankenkasse versichert sind und sie so selbst auch noch etwas klären konnten. Somit verabredeten wir uns am Dienstag Nachmittag im Anschluss an meine wöchentliche Therapiestunde bei der örtlichen Niederlassung unserer Krankenkasse.

Da das Gespräch mit der Kundenberaterin der Krankenkasse schwierig in einem Fließtext zusammen zu fassen wäre, werde ich euch an dieser Stelle in der Form eines fiktiven Interviews mit ins Boot holen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um keine Zitate, sondern ein Erinnerungsprotokoll meinerseits. Ich denke, dass diese doch recht allgemein gehaltenen Antworten dem einen oder anderen von euch auch noch behilflich sein könnten, weshalb mir wichtig ist, auch diese Erfahrung mit euch zu teilen.

Los geht's...

Wie berechnet sich das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt maximal 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettogehalts. Hat man ein festes Grundeinkommen und verdient über dieses hinaus, zB durch ausgezahlte Überstunden oder Provisionierung, werden die zusätzlichen Verdienste der letzten drei Monate zur Berechnung heran gezogen.

Ab wann fällt man in den Krankengeldbezug?

Der Arbeitgeber ist zu einer Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von 6 Wochen bei anhaltender Krankheit verpflichtet. Ab der siebten Woche übernimmt dann die Krankenkasse die Versorgung in Form von Krankengeld. Ist es für die Krankenkasse absehbar, dass eine Krankheit länger als 6 Wochen andauern könnte, kommt diese rechtzeitig schriftlich oder telefonisch auf einen zu, um das weitere Vorgehen besprechen zu können. Werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung überschritten, lässt einem die Krankenkasse den Antrag auf Krankengeld schriftlich zukommen.

Wer muss das bisherige Gehalt nachweisen?

Die Krankenkasse fordert im Regelfall den Gehaltsnachweis elektronisch vom Arbeitgeber des Erkrankten an. Kommt dieser der Aufforderung über die Offenlegung des Gehalts nicht nach, wird er erneut dazu aufgefordert, das Gehalt des Erkrankten elektronisch zu übermitteln und offen zu legen. In solchen Ausnahmefällen kann es hilfreich sein, der Erkrankte übermittelt der Krankenkasse seine Gehaltsabrechnungen postalisch in Kopie oder ebenfalls auf elektronischem Wege.

Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?

Zum Leidwesen vieler Betroffener kommt das Krankengeld eben nicht wie das Monatsgehalt zu einem festen Datum im Monat, sondern wird immer zum Ende der laufenden Krankmeldung hin ausgezahlt. Das gibt einerseits den Spielraum, wenn man dringend Geld braucht, zum Arzt zu gehen und sich eine kürzere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, andererseits kann es einen aber auch ganz schön ins Straucheln bringen, je nachdem wann Abbuchungen vom eigenen Konto erfolgen. Hier sollte ruhig mit Bedacht agiert werden. Grundsätzlich wird das Krankengeld als Tagessatz berechnet.

Wie lange kann man Krankengeld beziehen?

Für den Bezug von Krankengeld gilt bei gleicher Krankheit eine sogenannte Blockfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser drei Jahre kann für eine Krankheit maximal 78 Wochen lang aufgekommen werden. Entscheidend hierbei ist die auf dem Krankenschein vermerkte ICD-Nummer, also der Diagnoseschlüssel. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass sowohl Lohnfortzahlungen als auch etwaige Übergangsgelder zB von der Rentenversicherung während einer Reha-Maßnahme in diese 78 Wochen mit hinein zählen. Bezüglich der Lohnfortzahlung ist jedoch nach Ablauf eines Jahres bei gleichbleibender ICD-Nummer zunächst einmal wieder der Arbeitgeber über die regulären 6 Wochen hinweg in der Zahlungspflicht dem Erkrankten gegenüber.

Gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zum Krankengeld zu beantragen?

Gerade als Geringverdiener, muss ich sagen, ist die Minderung des Einkommens durch den anstehenden Krankengeldbezug ein ziemlicher Stressfaktor. Das Gehalt reicht sowieso schon nur knapp, um über die Monate zu kommen und dann bleibt einem am Ende sogar noch weniger: keine schöne Vorstellung. Jedoch erhält man von der Krankenkasse einen Bewilligungsbescheid, welcher es einem ermöglicht, Beihilfe bei unterschiedlichen Ämtern zu beantragen. So kann zum Beispiel ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden, während man Krankengeld bezieht.

Welche Auswirkungen hat es auf mein Krankengeld, dass mein Kind über mich krankenversichert ist?

Keine direkten. Das Krankengeld steigt dadurch nicht. Der einzige Unterschied macht sich im Beitrag an die Pflegeversicherung bemerkbar, welcher vom Brutto-Krankengeld abgezogen wird. Hier verringert sich der Beitrag ein wenig, wenn man älter als 23 ist und ein Kind hat.

Ab wann kann ich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen?

Grundsätzlich kann jeder und zu jeder Zeit eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Dabei wird dann das Jahresgehalt des Versicherten betrachtet, wovon regulär 2% vom Patienten für Medikamente und weitere ärztliche Verordnungen selbst getragen werden müssen. Um den Antrag stellen zu können, wird das Jahresgehalt des Versicherten benötigt, sowie jegliche Zahlungsnachweise über Medikamente/Verordnungen des laufenden Jahres. Deshalb gilt: immer schön Quittungen sammeln!
Bei der Zuzahlungsbefreiung kann ein mit versichertes Kind übrigens tatsächlich Vorteile bringen. So würde mir für meinen Sohn beispielsweise ein Kinderfreibetrag von 7620€ auf mein Jahresgehalt zugestanden.
Bei einer chronischen Erkrankung, welche einem der behandelnde Arzt über das so genannte Muster 55 bescheinigen kann, wird der Eigenbeitrag zudem von 2% des Jahreseinkommens auf 1% gesenkt. Um als chronisch zu gelten, muss eine Krankheit bereits seit einem Jahr oder länger beim selben Arzt behandelt werden.

Über welche Stelle kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?

Dieser Antrag läuft nicht über die Krankenkasse und leider ist auch das Antragsformular dort nicht zu erhalten. Grundsätzlich muss der Antrag an das Landesamt für soziale Dienste gestellt werden. Unterstützung hierbei findet man, wenn benötigt, beim ortsansässigen Integrationsfachdienst.

Das waren tatsächlich alle meine dringlichsten Fragen, welche ich gerade an meine Krankenkasse hatte. Ich hoffe, auch für euch war eventuell die eine oder andere interessante oder sogar hilfreiche Information dabei.

Eventuell wird es die nächsten Tage erst einmal wieder etwas ruhiger hier in der Wunderkotztüte. Nicht weil ich den Spaß am Schreiben erneut verloren hätte, sondern weil erstmal eine kleine Flaute ansteht. Die nächsten Arztbesuche sind noch hin, die Krankengymnastik pausiert nach meinem heutigen Termin auch erst einmal bis Anfang Oktober und in meinem Privatleben tut sich auch nichts außergewöhnliches. Außer dass auch Lieblingsmenschen einen doof sitzen lassen können und das extrem weh tut. Allerdings weiß ich nicht, ob ich darüber wirklich schreiben möchte, oder ob nicht schon genug dazu gesagt wurde.

Vielleicht entführe ich euch die kommende Zeit wieder ein bisschen in die Black Dog Story und erzähle euch von meiner ambulanten Therapie...

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